Neue Gebührenordnung für Tierärzte verabschiedet
Montag, 3. August 2020
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- GOT-Gebühren für die Behandlung von Tieren bleiben auf Niveau von 1999
- Notdienstgebühr von 59,50 EUR inkl. MwSt. zu Nachtzeiten und am Wochenende kommen hinzu. In diesen Zeiten gilt mind. der 2-fache und höchstens der 4-fache Gebührensatz.